Inkassowirtschaft und Schulden: Relevanz und Konsequenzen

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V., dem auch die Greif Inkasso GmbH angehört, informiert auf seiner Website (www.inkasso.de), dass die bundesdeutsche Inkassowirtschaft jährlich deutlich über 5 Milliarden Euro einzieht und sie ihren Kunden wieder zuführt. Um die Dimension dieser Leistung zu verdeutlichen: Der Etat des Landes Bremen sieht z. Zt. rd. 6 Milliarden Euro an Ausgaben vor und der Bundeshaushalt 2018 umfasst rund 340 Mrd. Euro. Aus diesem Größenverhältnis lässt sich die Leistungsfähigkeit und Bedeutung der deutschen Inkassowirtschaft gut ablesen. Betrachtet man nur die Zahlen, kann sich niemand der Erkenntnis verschließen, dass Inkasso ein sinnvolles und effektives Instrument ist um Gläubigern die Ihnen zustehenden Forderungen auch wieder zuzuführen.

Die sozial- und gesellschaftspolitische Debatte hinsichtlich Nutzen, Sinn und Zweck der Inkassowirtschaft ist allerdings wesentlich komplexer. Vielfach wird sie auch von Unkenntnis und politisch gefärbten Interessen geprägt, wobei oft Halbwissen und unangebrachte Emotionalität deutlich werden.

Um die Debatte zu versachlichen möchten wir einige dieser Themen exemplarisch behandeln:

  1. Eine oft gestellte Frage: Warum müssen Schulden überhaupt zurückgezahlt werden? Die Gläubiger –meistens Unternehmen- können doch die Forderungsausfälle „absetzen“ und haben deshalb keinen Schaden.

Eine oft gehörte und gerne verwendete Argumentation. Sie ist schlichtweg falsch. In einer Unternehmensbilanz werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen und führen zu Erträgen, die nach Abzug der Betriebskosten den Gewinn (oder Verlust) des Unternehmens bestimmen. Die Erträge und der Gewinn werden verschiedenen Steuern unterworfen. Fällt nun eine Forderung aus, kann der Betrieb diesen Forderungsausfall bilanztechnisch bereinigen (Wertberichtigung oder Ausbuchung), was lediglich dazu führt, dass die zuvor auf den erwarteten aber nicht realisierten Ertrag und den Gewinn entrichtete Steuern wieder erstattet werden. Es sollte nachvollziehbar sein, dass dies einfach nur „steuergerecht“ ist und der Betrieb dadurch keinerlei Vorteile erzielt, sondern lediglich den zuvor erlittenen Nachteil ausgleichen kann, nämlich die Erstattung von zuvor entrichteten Steuern auf Rechnungen, die nicht bezahlt wurden. Der Verlust durch die nicht bezahlte Ware oder Dienstleistung wird von niemandem erstattet, es sei denn, dass der Schuldner später doch zur Zahlung bewegt werden kann. Die ausgefallene Forderung als solche bewirkt also zunächst einmal einen Verlust.

Dies kann man sich plastisch auch so vor Augen führen, indem man eine Kalkulation anstellt, bei der das Unternehmen eine Produktion unter Berücksichtigung aller Kosten wie Wareneinsatz, Gehälter, Steuern und Abgaben gerade so berechnet hat, dass weder ein Verlust noch ein Gewinn entsteht (was ökonomisch mangels Gewinnaussicht natürlich nicht sinnvoll ist). Diese Rechnung geht nur solange auf, wie alle Forderungen bezahlt werden. Fällt nur eine einzige Forderung aus, so macht dieser Betrieb einen Verlust und geht schlimmstenfalls in die Insolvenz. Aber auch wenn das Unternehmen einen Aufschlag zur Erzielung eines Gewinnes in seinen Preisen kalkuliert hat, würde eben dieser Forderungsausfall dazu führen, dass das angestrebte Gewinnziel nicht erreicht wird. Unsere Wirtschaft funktioniert aber ohne Gewinn nicht. Denn dieser ist Voraussetzung für Investitionen, die die Wettbewerbsfähigkeit für die Zukunft sicherstellt. Daneben ist er auch Lohn für den Unternehmer und wer arbeitet schon gerne ohne Vergütung?

  1. Darum sind Schulden ungerecht

Was bewirken Schulden, die nicht bezahlt werden in der Kalkulation des Unternehmens? Sie werden „eingepreist“, das heißt als Preisaufschlag auf die Ware an den Markt weitergegeben und damit treffen sie alle Verbraucher. Ist das gerecht? Wir meinen nein, denn damit werden alle Verbraucher in „Schuldhaft“ genommen, d.h. alle zahlen dafür, dass einige nicht zahlen. 

Nun gibt es sicher gute Gründe warum manche Schuldner nicht bezahlen bzw. nicht bezahlen können. Plötzlich eintretende Lebenskrisen wie Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, Scheidung, Krankheit oder Tod eines Partners, um nur einige zu nennen, sind schlimme Ereignisse, die häufig auch wirtschaftlich gravierende Auswirkungen für die Betroffenen haben. Sie können zu temporärer oder dauerhafter Zahlungsunfähigkeit führen und damit auch zu erheblichen Einschränkungen und Nöten. Das heißt aber andererseits, dass jeder Käufer auch immer wieder überprüfen muss, ob und welche Waren oder Dienstleistungen er in welcher Höhe auf Kredit kaufen sollte oder besser alternativ zunächst Geld sparen, um sie zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben. Dies ist zugegebener Maßen nicht bei allen Dingen möglich, Autos und Häuser gehören z. B. dazu, aber oft fehlt bei Konsumenten auch das Augenmaß für das, was sie sich wirklich leisten und auch bezahlen können. Es werden zu viele Verpflichtungen eingegangen, die in Summe dann nicht mehr bedient werden können, wenn eines oder mehrere der oben angegebenen Ereignisse eintreten. Oft handelt es sich dabei eben nicht um dringend benötigte Dinge des täglichen Lebensbedarfs, sondern um vermeidbaren Luxus, wie das Smartphone der neusten Generation, obwohl das alte noch weiterverwendet werden könnte. Schlimmstenfalls führt ein solches Konsumverhalten im Ergebnis dann zur Insolvenz, zur Kreditunwürdigkeit, zu Pfändungen und zum Jobverlust und damit zum Ausscheiden aus dem Wirtschaftsleben und dem Eintritt in die Sozialbedürftigkeit für viele Jahre. Damit muss die Gesellschaft -also jeder Steuerzahler- dann ein weiteres Mal für den unbedachten Konsum Einzelner haften. 

  1.  Ist Inkasso illegal?

Inkassounternehmen stehen unter Aufsicht der Gerichte und damit des  Staates und benötigen für ihre Tätigkeit eine behördliche Zulassung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (https://www.inkasso.de/inkasso/definition). Auch die Belastung des Schuldners mit Kosten ist dem Grunde und der Höhe nach durch entsprechende Vorschriften geregelt. Dabei ist der Kostenschuldner für die Tätigkeit des Inkassounternehmens zunächst einmal der Auftraggeber eines Inkassounternehmens. Der Auftraggeber kann die entstandenen Kosten dann aber als Verzugsschaden vom Schuldner erstattet verlangen. Weitere Details zu Arbeitsweisen und Kosten können Sie dem nachfolgenden Link unseres Berufsverbandes entnehmen: https://www.inkasso.de/inkasso/arbeitsweise.

  1. Inkasso ist überflüssig, es gibt doch Rechtsanwälte

Zunächst einmal gilt der Grundsatz, dass der berufene Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten der Anwalt ist. Daneben gibt es aber eben auch Rechtsgebiete, wie den Einzug von Forderungen, die anderen Berufsgruppen, hier den Inkassounternehmen, vom Staat ebenfalls als Tätigkeitsfeld zugebilligt werden. Forderungseinzug ist eine Tätigkeit, die sehr stark kaufmännisch geprägt und durch den Einsatz von Organisation und Technik gekennzeichnet ist, also eher nicht dem typischen Betätigungsfeld eines Anwalts, der sich häufig als Spezialist auf den verschiedenen Feldern des Rechtsverkehrs mit sehr komplexen Sachverhalten auseinandersetzt. Daneben gibt es allerdings auch Anwaltskanzleien, die sich wie Inkassounternehmen dem Forderungseinzug widmen und häufig ebenfalls technisch und organisatorisch dahingehend ausgerichtet sind. Wer nun die bessere Leistung erbringt, wird im Wettbewerb vom Kunden entschieden, also durch den Markt. Auf die bereits oben erwähnten Zahlen bezüglich des Einzugsvolumens der deutschen Inkassowirtschaft sei noch einmal verwiesen. 

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